Hüpfburgvermietung
  AGB
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Happy-Hopp

Angebote:
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne
freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns gebunden.
Alle Angebote sind (wenn nicht anderst angegeben)
in Netto und berechnen sich zzgl. der gültigen gesetzlichen MwSt.

Aufträge:
Aufträge können mündlich,  Schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden.

Selbstabholung:
Selbstabholung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, ist am Tag der Veranstaltung in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr.
Der Mieter entrichtet bei Abholung den Gesamtbetrag in bar  sowie eine Kaution in Höhe von 50,- Euro. Diese Kaution wird nach ordentlicher Rückgabe unserer Spielgeräte an den Mieter wieder ausgezahlt.
Rückgabe:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart erfolgt die Rückgabe 
zwischen 20:00 und 21:00 Uhr.
Durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung der Spielgeräte die durch den Mieter entstanden sind haftet der Mieter im vollem Umfang gegenüber dem Vermieter, sprich Nutzungsausfall für den darauffolgenden Tag.

Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden
- vom 14.-7. Tag vor Mietbeginn 50% der Vertragssumme
- vom 6. Tag bis Veranstaltungsbeginn 75% der Vertragssumme
- nach am Aufbauort begonnener Arbeit 100% der Vertragssumme
in Rechnung gestellt

Haftung :
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund
erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch
geeignetes Personal sowie die äussere Sicherheit (keine Gefährdung
durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes).
Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe
auszuziehen. Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u.a.)
sowie die Besonderheiten des Auf - und Abbau und sonstigen
Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim
Vermieter bei der Übergabe. Die Windstärken und -richtungen vor Ort
sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der
Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für
eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der
Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm
, Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem
Vermieter geltend machen.
Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten
und den daraus hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der Auftraggeber in vollem Unfang.
Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen,
die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.
Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen
wird nicht übernommen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, das unserer Artikel von einer erwachsenen
und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden.( fällt weg bei Buchung unseres Betreuungspersonals )
Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten Sie ein Defekt an unseren Geräten feststellen,
so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen,
so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können.
Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren.
Die Mietgeräte sind nicht bei Regen zu nutzen, hierbei ist sofort der Netzstecker zu ziehen.
Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft.
Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen
und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden.
Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren,
so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.
Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch,
wenn die
Spielgeräte durch Happy-Hopp angeliefert
werden.

Betreuung
durch uns Happy-Hopp:
Der Mieter gewährt bei Anlieferung freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder
Lieferort . Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter
vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit
verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in
Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist
der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen,
trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äussere Sicherheit (insbesondere
sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch
Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes) verantwortlich.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine
entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur
Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter
die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die
Geräte sind wenn eine Betreuung durch uns stattfindet
haftpflichtversichert.
 
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme auf einem
Lieferschein. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden,
wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem
Aufbau angezeigt werden (per Telefon ist ausreichend)

Zahlungsbedingungen:
Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar fällig.
Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag
nach Aufbau der Veranstaltung in bar unseren Mitarbeitern
auszuhändigen.

Sonstiges:
Für unser Personal, welches von Ihnen für ihre Veranstaltung gebucht wurde ,
ist stets für kostenlose Parkplätze am Veranstaltungsort zu sorgen,
sowie für Verpflegung in der Zeit der Veranstaltung .

Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die
Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit in Neu-Ulm vereinbart.
 
  Heute waren schon 3 Besucher (6 Hits) hier! Copyright © by Hutzi Alle Rechte vorbehalten. https://img.webme.com/pic/h/happy-hopp/buttontest.gif https://img.webme.com/pic/h/happy-hopp/button2.png https://img.webme.com/pic/h/happy-hopp/pfeil_rechts_n.gif https://img.webme.com/pic/h/happy-hopp/button2.png  
 
Copyright © by Hutzi 2009 Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von www.Happy-Hopp.de ist nicht gestattet.
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden